Auszeichnungen: Überblick & Hinweise

Die Jugendfeuerwehrwarte/-innen und die Betreuer/-innen der Thüringer Jugendfeuerwehren tragen eine große Verantwortung. Ihnen werden Mädchen und Jungen in einer breiten Altersspanne von sechs bis 18 Jahren anvertraut. Für sie sind diese nicht einfach nur Ausbilder/-innen und Betreuer/innen sondern über die Jahre wichtige Bezugs- und Vertrauenspersonen. Dafür leisten sie neben dem regulären Einsatz- und Ausbildungsdienst bei der Freiwilligen Feuerwehr unzählige zusätzliche Stunden wertvoller Jugendarbeit. Um dieses außerordentliche Engagement zu würdigen, bieten Auszeichnungen und Ehrungen auf Kreis-, Landes- und Bundesebene die Möglichkeit zu dessen Würdigung und Anerkennung.

Auszeichnungen der Thüringer Jugendfeuerwehr

Die Thüringer Jugendfeuerwehr verleiht – in Ergänzung der staatlichen Auszeichnungen und Ehrungen des ThFV – folgende Auszeichungen für besondere Verdienste um die Thüringer Jugendfeuerwehren und deren Verbandsarbeit:

Ehrennadel der Thüringer Jugendfeuerwehr

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Stufen: Bronze, Silber und Gold

Verleihungsgrund: Würdigung der Verdienste in der Jugendfeuerwehrarbeit (für Feuerwehrangehörige) bzw. um die Jugendfeuerwehren in Thüringen (auch für nicht der Feuerwehr angehörige Personen)

Antragsberechtigte: Kreis- und Stadtjugendfeuerwehren und der Vorstand der Thüringer Jugendfeuerwehr sowie die Wehrführer, die Stadt- und Ortsbrandmeister sowie die Vorsitzenden der Stadt- und Kreisfeuerwehrverbände

Kontingent: Pro Kalenderjahr hat jede Kreis-/Stadtjugendfeuerwehr je 300 Mitglieder ein Auszeichnungskontigent von achtmal Bronze, viermal Silber und zweimal Gold.

Bronze – die Stufe 1 – wird verliehen an: 

  • Jugendfeuerwehrwarte mit einer Mindestdienstzeit von 4 Jahren, 
  • Helfer und Betreuer von Jugendfeuerwehren mit einer Mindestdienstzeit von 5 Jahren,
  • Kinder und Jugendliche aus den Jugendfeuerwehren, die besondere Aufgaben wahrnehmen mit einer Mindestzugehörigkeit von 6 Jahren oder aufgrund besonders herausragender Leistungen;
  • Personen, die nicht der Jugendfeuerwehr angehören und die sich am Aufbau, der Arbeit und der Unterstützung in den Jugendfeuerwehren in besonderem Maße verdient gemacht haben oder
  • Gruppen, Vereine und Verbände, welche die Arbeit und die Anliegen der Jugendfeuerwehren inbesonderer Art und Weise unterstützen und fördern.

Silber – die Stufe 2 – wird verliehen an: den in Stufe 1 genannten Personenkreis, dessen Auszeichnung in der Stufe 1 mindestens 4 Jahre zurückliegt.

Gold – die Stufe 3 – wird verliehen an: den in Stufe 1 genannten Personenkreis, dessen Auszeichnung in der Stufe 2 mindestens 4 Jahre zurückliegt.

Ehrenspange der Thüringer Jugendfeuerwehr

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Stufen: Bronze, Silber und Gold

Verleihungsgrund: Würdigung besonderer Verdienste für die Weiterentwicklung der Jugendfeuerwehrarbeit in Thüringen

Antragsberechtigte: Kreis- und Stadtjugendfeuerwehren und der Vorstand der Thüringer Jugendfeuerwehr

Kontingent: Pro Kalenderjahr hat jede Kreis-/Stadtjugendfeuerwehr je 300 Mitglieder ein Auszeichnungskontigent von viermal Bronze, zweimal Silber und einmal Gold.

Bronze – die Stufe 1 – wird verliehen an: 

  • Feuerwehrangehörige aus den Jugendfeuerwehren, Einsatz- oder Alters- und Ehrenabteilungen, die in besonderer Weise die Jugendfeuerwehrarbeit in Thüringen weiterentwickelt haben, sofern diese innerhalb eines zurückliegenden Zeitraums von mindestens 4 Jahren nicht bereits mit der Ehrennadel der ThJF ausgezeichnet wurden;
  • Vorstands- und Gremienmitglieder aus den Kreis- und Stadtjugendfeuerwehren sowie der Thüringer Jugendfeuerwehr nach Ablauf einer Mindestwahlzeit von 4 Jahren, sofern diese innerhalb eines zurückliegenden Zeitraums von mindestens 4 Jahren nicht bereits mit der Ehrennadel der ThJF ausgezeichnet wurden;
  •  Feuerwehren und Feuerwehrvereine, Kreis- und Stadtjugendfeuerwehren, Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände sowie Jugendfeuerwehr- und Feuerwehr-Landesverbände, die in besonderer Weise die Jugendfeuerwehrarbeit in Thüringen weiterentwickelt haben.

Silber – die Stufe 2 – wird verliehen an: den in Stufe 1 genannten Personenkreis, dessen Auszeichnung in der Stufe 1 mindestens 4 Jahre zurückliegt.

Gold – die Stufe 3 – wird verliehen an: den in Stufe 1 genannten Personenkreis, dessen Auszeichnung in der Stufe 2 mindestens 4 Jahre zurückliegt.

Auszeichnungen der Deutschen Jugendfeuerwehr

Die Auszeichnungen der Deutschen Jugendfeuerwehr (DJF) stellen die höchste Stufe der Ehrungen dar. Ein Antrag auf eine Auszeichnung der DJF kann daher nur gestellt werden, wenn zuvor alle vorgesehenen Ehrungen auf Kreis- und Landesebene verliehen wurden. Die DJF-Auszeichnung wird nicht automatisch vergeben, sondern muss formell beantragt werden. Der Antrag ist vollständig auszufüllen und mit einer aussagekräftigen Begründung der besonderen Verdienste einzureichen. Die Weiterleitung des Antrags erfolgt über den vorgesehenen Dienstweg auf Kreis- und gegebenenfalls Bezirksebene an die Landesjugendfeuerwehr. Erst nach Prüfung und Befürwortung auf diesen Ebenen kann der Antrag an die Deutsche Jugendfeuerwehr weitergeleitet werden.

Ehrennadel der Deutschen Jugendfeuerwehr

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Stufen: Silber (Stufe 1), gestiftet am 30.01.1965, und Gold (Stufe 2), gestiftet am 31.08.1989 durch den Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes, in dessen Namen auch die Auszeichnung verliehen wird. Die Ehrennadel der DJF in Gold kann erst verliehen werden, wenn bereits Silber verliehen wurde. Zwischen der Verleihung in Silber und Gold sollte ein Zeitraum von mindestens 5 Jahren liegen.

Kontingente: Pro Kalenderjahr kann auf je 3.000 Mitglieder eine Ehrennadel in Gold und auf je 800 eine Ehrennadel in Silber verliehen werden. 

Verleihungsgründe:

  • als Würdigung für den Diensteifer und die geleistete Arbeit innerhalb der Jugendfeuerwehr: den Jugendfeuerwehrwarten;
  • als Lob für besonders mutiges Verhalten unter erheblicher Lebensgefahr: den Mitgliedern der Jugendfeuerwehr;
  • als Dank für die gewährte Förderung und Unterstützung: in- und ausländischen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Vertretern von Jugendverbänden und -Organisationen, Vertretern von Jugendbehörden und verdienten Feuerwehrkameraden.

Dabei zu beachten gilt: Die Begründung im Antrag muss Verdienst und Würdigung im Aufbau und in der Förderung der Deutschen Jugendfeuerwehr erkennen lassen; bloße langjährige Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehrarbeit rechtfertigt den Antrag nicht!

Antragsberechtigte: Anträge auf Verleihung der Ehrennadel können von den Jugendfeuerwehrwarten formlos an den zuständigen Kreisjugendfeuerwehrwart gerichtet werden. Dieser leitet die Anträge auf dem vorgeschriebenen Antragsvordruck an den Landesjugendfeuerwehrwart weiter, der den Antrag beim Bundesjugendleiter einreicht.